Geimpft, genesen oder getestet – Wer ab heute nichts von alledem ist, der darf viele Innenräume nicht mehr betreten. Ab heute tritt deutschlandweit verbindlich die 3G-Regel in Kraft. Sie gilt für den Besuch in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Reha- oder Behinderteneinrichtungen, für den Kinobesuch, in Restaurants, für Fitnessstudios, Sporthallen und Schwimmbäder, für Veranstaltungen, beim Frisör und anderen körpernahen Dienstleistungen. Auch für einen Hotelaufenthalt wird ein negativer Test benötigt, der an jedem dritten Tag des Aufenthalts wiederholt werden muss. Schnelltests dürfen nicht älter sein als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden und kleine Kinder sind von der Vorschrift ausgenommen. Die 3G-Regel kann zudem von den Ländern bei stabilen Inzidenzen unter 35 ausgesetzt werden. Ab dem 11. Oktober nimmt der Druck auf Ungeimpfte dann noch weiter zu: Das Angebot der kostenlosen Schnelltests ist dann Geschichte.