Seit Anfang 2021 wurden gegen den Würzburger Angreifer insgesamt vier Verfahren eröffnet, zwei davon mit dem Ziel, dem Mann einen Betreuer an die Seite zu stellen. Eines dieser Verfahren wurde jedoch vom Amtsgericht Würzburg Mitte April eingestellt. Die Begründung: Es hätte nicht ausreichend Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Betreuung bestanden und nach seiner Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung sei der Mann mehrmals nicht anzutreffen gewesen. Das zweite Verfahren läuft hingegen noch – Nur zwei Tage vor den tödlichen Angriffen sei eine Sachverständige mit der Begutachtung des Mannes beauftragt worden. Diese Begutachtung werde auch nach der Attacke weitergeführt.