Wer sich bei der Ausübung einer Sportart verletzt, muss in der Regel keinen Endgeldausfall wegen Selbstverschuldung befürchten. Ausnahmen könnten dabei allerdings Kampfsportarten wie Kickboxen sein. Prinzipiell kann der Arbeitgeber aber rechtlich gesehen niemandem eine Sportart verbieten.
Nein! Der Arbeitgeber hat keinen Einfluss auf die Urlaubsgestaltung seiner Angestellten. Wenn allerdings eine anschließende Quarantäne absehbar ist, muss sich der Arbeitnehmer darum kümmern, wie er seinen Ausfall kompensiert. Wird ein Land erst während des Aufenthaltes als Risikogebiet eingestuft, trifft den Arbeitnehmer keine Schuld für seinen Ausfall
Über beide Themen spricht Moderator André Kessler mit Rechtsanwältin Dörthe Leopold von der MWLG aus Würzburg.