Im Jahr 2025 haben Sport- und Schützenvereine erneut die Möglichkeit, einen Antrag auf die Vereinspauschale zu stellen. Diese Pauschale soll den Vereinen im Freistaat Bayern helfen, ihre finanziellen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb zu bewältigen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der entfallenden Fördereinheiten, die für jeden Verein individuell berechnet werden. Die Anzahl dieser Fördereinheiten wird durch verschiedene Kriterien bestimmt. Die Landkreise in Unterfranken weisen aktuell daraufhin das die Frist für die Antragstellung der Vereinspauschale 2025 bis zum 3. März 2025 geht – mit einer Ausnahme: Im Landkreis Main-Spessart endet die Frist bereits am 1. März 2025. Weitere Informationen zur Vereinspauschale finden Sie auf den Websites der jeweiligen Städte oder Landkreise. Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen.