Seit dem 14. Januar gilt der Genesenstatus nur noch 3 anstatt 6 Monate. Im Bundestag gilt weiterhin die alte Regelung. Die Regelung des RKI, dass der Genesenenstatus im Bundestag 6 Monate, außerhalb davon jedoch nur 3 Monate gültig ist, stößt nicht nur bei den Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis. Auch für die Abgeordneten selbst ist dies nicht ganz nachvollziehbar.
Medienberichten zufolge sei der Grund für die Abweichung, dass die Regeln im Bundestag an eine mittlerweile veraltete Fassung der Corona-Verordnung der Bundesregierung gekoppelt sei. Die geltenden Zugangsregeln für Abgeordnete sollen nun zeitnah angepasst werden.
Unklar ist auch noch, wie es in Deutschland mit der allgemeinen Regelung des Genesenenstatus weitergeht. Am Dienstag hatte sich die EU auf eine sechsmonatige Gültigkeit des Genesenenstatus geeinigt. Medienberichten zufolge wolle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Drei-Monats-Regel in Deutschland nicht verlängern und die Verkürzung der Genesenen-Zeit auch auf europäischer Ebene durchsetzen.