Volksbegehren Mietenstopp – Für unzulässig erklärt
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. In ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil schlossen sich die Richter der Rechtsauffassung des bayerischen Innenministeriums an.