Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte wird in Bayern wohl vorerst nicht umgesetzt. Ministerpräsident Markus Söder fürchtet eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssystems. Deshalb sprach er sich für eine großzügige Handhabung aus, was auf ein Aussetzen des Vollzugs hinauslaufe. Durch die Teilimpfpflicht die ab dem 15. März greifen soll, müssten Beschäftigten imGesu Gesundheitswesen bis zum Stichtag ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein Attest darüber, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen.