Das sind die aktuellen Grenzwerte, nach denen sich Lockerungen oder Einschränkungen richten. Die 25 ist dabei ein Sonderfall, denn hier ändert sich nur an den Schulen etwas. Liegt die Inzidenz unter dem Grenzwert, entfällt für alle Schüler am Platz die Maskenpflicht, über 25 müssen alle bis auf Grund- und Förderschüler wieder Maske tragen. Trotz der Ferienzeit kann diese Regelung relevant sein, denn sie greift auch bei Ferienprogrammen. Aber was gilt bei den anderen Grenzwerten?
Im Privatbereich dürfen sich 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Bei privaten Ferien wie Hochzeiten oder Geburtstagen dürfen sich im Freien bis zu 100, in Innenräumen bis zu 50 Personen treffen. Hier werden Kinder mitgezählt.
Gastronomiebetriebe dürfen von 5 Uhr früh bis 1 Uhr nachts innen und außen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht sowie Kontaktdatenerfassung.
Auch Hotels haben geöffnet, die Besucher benötigen hier – sofern nicht Geimpft oder Genesen – einen negativen Test bei der Anreise.
Und auch mit Sport lässt sich die Zeit vertreiben, denn Sport jeder Art ist innen und außen ohne Personenbegrenzung möglich. In Fitnessstudios ist aber zu beachten, dass eine Maskenpflicht besteht, sobald kein Sport ausgeübt wird.
Diese Regelungen gelten zur Zeit überall in Unterfranken, außer in der Stadt Aschaffenburg. Außerdem steuert die Stadt Schweinfurt auf Verschärfungen zu, denn am Mittwoch und Donnerstag lag der Inzidenzwert über 50. Bleibt dies noch am Freitag so, treten ab Sonntag strengere Regeln in Kraft.
Im Privatbereich dürfen sich 10 Personen aus 3 unterschiedlichen Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.
Bei privaten Ferien wie Hochzeiten oder Geburtstagen dürfen sich im Freien bis zu 50, in Innenräumen bis zu 25 Personen treffen. Hier werden Kinder mitgezählt. Außerdem brauchen alle Nicht-Genesenen oder Ungeimpfte einen negativen Test.
Gastronomiebetriebe dürfen von 5 Uhr früh bis 1 Uhr nachts innen und außen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht sowie Kontaktdatenerfassung. Gegebenenfalls kann für den Besuch ein negativer Test erforderlich sein.
Die Hotels haben weiterhin geöffnet, die Besucher benötigen hier – sofern nicht Geimpft oder Genesen – einen negativen Test und zwar alle 48 Stunden.
Auch Sport bleibt weiterhin innen und außen ohne feste Teilnehmerobergrenze möglich, allerdings müssen alle Teilnehmer geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Diese Regeln gelten zur Zeit in der Stadt Aschaffenburg, da diese in der vergangenen Woche drei Tage in Folge über 50 lag. Mittlerweile befindet sich die Inzidenz seit 6 Tagen wieder unter 50, weshalb ab Freitag wieder gelockert werden kann.
Ab kommender Woche wird die Inzidenz von 35 wieder als zusätzlicher Grenzwert eingeführt. So gilt ab dem 23. August für viele Innenräume wie beispielsweise in der Gastronomie, beim Frisör, in Schwimm- und Sporthallen sowie Fitnessstudios eine Testpflicht. In Hotels muss dann bei der Anreise und zusätzlich zwei Mal pro Woche ein Test gemacht werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene, sowie Kinder und 6 Jahren und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuches regelmäßig getestet werden.