Seit dem 16. November gibt es keine Isolationspflicht mehr für Corona-Infizierte. Wer also symptomfrei ist und nicht krankgeschrieben, muss auch zur Arbeit. Welche Regeln dort gelten und für welche Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber sorgen muss, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues von der Würzburger Kanzlei MWLG.