Das neue Auflagenpaket der Bayerischen Staatsregierung mach das so wichtige Weihnachtsgeschäft für Gastro- und Hotelgewerbe zunichte.
Vom 24.11. bis zum 15.12. gilt:
Michael Schwägerl, der Bezirksgeschäftsführer der DEHOGA in Unterfranken befürwortet zwar die 2G-Regel, zeigt aber kein Verständnis für die Sperrstunde um 22 Uhr. Die DEHOGA werde Klagen von Unternehmern unterstützen, so Schwägerl. Mit der Politik sollen seitens des Verbandes weitere Gespräche geführt werden.
Dass die Weihnachtsmärkte abgesagt wurden, trifft auch die Gastronomie und die Hotellerie. Allerdings, vermutet Schwägerl, könne er sich vorstellen, dass die Wirte ihre Außenflächen nutzen, um dort unter den geltenden 2G-Auflagen Glühwein auszuschenken. Aber auch das dürfte die Kassen nicht so auffüllen, wie ein normales Weihnachtsgeschäft. Wirklich adäquate staatliche Hilfen sind bisher aber nicht in Sicht.