Do., 17.02.2022 , 17:44 Uhr

Weitreichende Lockerungen in drei Schritten – Was in Bayern aktuell und in Zukunft gilt

Ab sofort – Auslaufen der Kontakt- und Zugangsbeschränkungen

Am weit entfernt geglaubten Coronahorizont tut sich ein Hoffnungsschimmer auf – Bund und Länder haben den stufenweise Ausstieg der meisten Corona-Maßnahmen beschlossen. Im ersten Schritt, der ab sofort gilt, fallen bundesweit alle Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Private Zusammenkünfte sind für sie also wieder ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Für Ungeimpfte gilt noch bis zum 19. März die Beschränkung auf den eigenen Haushalt und maximal 2 Personen eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Für den Einzelhandel fallen ab sofort alle Zugangsbeschränkungen. In den meisten Bundesländern, so auch in Bayern, wurden diese aber schon vorher außer Kraft gesetzt.

Ab März – Zusätzliche Erleichterungen und Öffnung der Diskotheken und Clubs

Im zweiten Schritt, der ab dem 4. März gelten soll, gilt für Gastronomie und Übernachtungsangebote wieder 3G. Damit dürfen neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen Test wieder in Restaurants gehen und in Hotels übernachten. Diskotheken und Clubs sollen Anfang März wieder öffnen – allerdings nur für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder mit einer Booster-Impfung. Bei Großveranstaltungen sollen außerdem, unter Voraussetzung der 2G beziehungsweise 2G-Plus-Regel, deutlich mehr Zuschauerinnen und Zuschauern als bisher zugelassen werden. Bei Events in Innenräumen gilt dann eine maximale Auslastung von 60%, höchstens sind aber 6.000 Zuschauer erlaubt. Im Außenbereich sind eine Auslastung von bis zu 75%, beziehungsweise maximal 25.000 Zuschauer zulässig. Durch Söders Vorstoß am Dienstag gilt im Freistaat schon seit Donnerstag die maximale Teilnehmergrenze von 25.000 Zuschauenden für Großveranstaltungen. Für die Kultur gilt in Bayern aktuell eine Maximalauslastung von 75 Prozent, für Sport-Events 50 Prozent.

Ab Ende März – Keine strengeren Schutzmaßnahmen mehr

Ab dem 20 März sollen dann im dritten Schritt alle strengeren Schutzmaßnahmen weitgehend enden – vorausgesetzt die Krankenhauslage lässt es zu. Über die konkrete Umsetzung entscheidet dann jedes Bundesland selbst. Basisschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Mindestabstände sollen aber auch zukünftig bestehen bleiben.

 

 

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