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Wer über eine Vermögen verfügt, sollte frühzeitig damit beginnen, den Nachlass zu regeln. Auch bei vermeintlich kleineren Vermögen macht das Sinn. Michael Popp, Stiftungsberater und Steuerreferent bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg räumt im Gespräch mit Daniel Pesch auch mit einigen Halbwahrheiten im Bezug auf die Nachlassregelung auf. So seien sich oft gerade junge Ehepaare nicht bewusst, dass im Falle des Ablebens des Partners, das Erbe mit den Schwiegereltern geteilt werden muss. Die gesetzliche Erbfolgeregelung sieht in diesem Fall vor, dass der Ehepartner nur Dreiviertel des Vermögens erbt.
Für Menschen die keine direkten Erben haben, ist die Gründung einer Stiftung eine Überlegung wert. Die Beteiligung an der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg ist aber die bequemere Alternative und schon ab einer Stiftungssumme von 25.000 Euro möglich. Der Vorteil hier ist, dass die Sparkasse als Stiftungsgründer auftritt und somit sich um alles kümmert – von der Vermögensanlage bis hin zu den steuerrechtlichen Fragen. Schon zu Lebzeiten kann man selbstverständlich „anstiften“ und den Nachlass damit verknüpfen.
Weitere Infos zur Stiftergemeinschaft finden Sie hier: www.sparkasse-mainfranken.de/stiftergemeinschaft
Egal ob Kunst und Kultur, Sport oder Naturschutz – auch in der Stiftergemeinschaft muss die Stiftung einen Zweck erfüllen. Beispielhaft stellen wir in der Sendung die Stiftung des BUND Naturschutz Würzburg e.V. vor. Armin Amrehn, Kreisvorsitzender des BUND Würzburg, war einer der ersten, der bei der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Mainfranken Würzburg eine Stiftung ins Leben gerufen hatte.