Das Thema Urlaub und Corona ist auch in diesem Jahr ein leidiges. Immer mehr Länder werden als Risiko- Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete ausgewiesen. Das hindert viele an der Reise ins Ausland. Umso mehr boomt der Camping-Urlaub. Ob im Zelt, Wohnwagen oder Luxuswohnmobil – die Flexibilität und Individualität ist reizvoll. Aber gerade diese Individualität gepaart mit ausgebuchten Campingplätzen treibt die Fälle von Wildcamping nach oben. Das ist strafbar in Deutschland und deswegen ein gutes Thema für einen Anwalt. Simon Sommer von der Kanzlei MWLG klärt auf, was alles unter den Begriff Wildcamping fällt und ob es etwaige Schlupflöcher gibt.
Einheitlich geregelt ist das Wild-Campen in Deutschland übrigens nicht, es ist Ländersache. In Bayern darf man Naturflächen beispielsweise zwar betreten, aber nicht darauf übernachten. Auch die Bußgelder staffeln sich unterschiedlich von 15 bis 2.500 Euro. Das hängt vom Gebiet ab und davon mit was man Campt. Informieren Sie sich also am besten vorher für das entsprechende Bundesland.