Fr, 09.07.2021 , 16:10 Uhr

Wirt klagt erneut gegen Corona-Regeln – 4 Punkte auf der Agenda

60.000 im Fußball-Stadion – Strenge Regeln in Bayern

Am Sonntagabend entscheidet sich, wer Fußball-Europameister wird. Dieses Spektakel werden nicht nur Millionen Menschen auf den Bildschirmen verfolgen. Rund 60.000 Menschen dürfen, wie auch bei den beiden Halbfinalen, im Wembley-Stadion in London live mit dabei sein – Und das bei einer momentanen Inzidenz von über 250 in Großbritannien und mit dem Wissen, dass laut EU-Gesundheitsbehörde schon jetzt über 2500 Corona-Fälle im Zusammenhang mit der EM stehen. Die Bayerische Staatsregierung nimmt den Corona-Schutz da etwas ernster – So ernst, dass man mit dem logischen Menschenverstand manchmal kaum noch hinterherkommt – das zumindest meint ein Wirt aus Randersacker und hat deshalb nun Klage eingereicht.

Klage eines Wirts aus Randersacker

Im Gasthof zum Bären in Randersacker gibt es neben Speisen und Getränken auch die Möglichkeit, zu übernachten oder Tagungen abzuhalten. Der Wirt Stefan Morhard liebt seinen Job – doch einige Corona-Regelungen für die Gastronomie kann er einfach nicht nachvollziehen und hat deshalb gemeinsam mit seinem Anwalt Christian Sitter Klage eingereicht.

Gegen welche Regeln wird geklagt?

Der Wirt kritisiert die nach wie vor geltende Maskenpflicht im Bereich der Außengastronomie für die Angestellten. Er sieht die Ansteckungsgefahr in diesem Bereich als sehr gering an. Die Maskenpflicht für Kellnerinnen und Kellner im Freien ist aber nur einer von vier Punkten, den der Wirt aus Randersacker nicht versteht. Er kritisiert auch die Regelungen für Tagungen: Hier müssen laut Verordnung alle Teilnehmenden durchgehend eine FFP2-Makse tragen – unabhängig davon, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist.Beim gemeinsamen Essen danach darf diese dann in unveränderter Besetzung aber abgenommen werden. Egal, ob drinnen oder draußen.Zudem hat es seitens der bayerischen Staatsregierung kürzlich eine weitere Verschärfung bei der Kontaktnachverfolgung für die Gastronomen gegeben. Sie müssen nun noch mehr persönliche Kontaktdaten abfragen. Dieser organisatorische Mehraufwand und die Zusatzbelastung durch die Masken im Freien fallen in eine Zeit, in der die Gastronomie nach einem halben Jahr Corona-Zwangspause ohnehin um jeden Mitarbeiter kämpfen muss. Im Landkreis Würzburg hat im Zuge der Pandemie jeder 7. seinen Job als Koch, Hotelangestellter oder Servicekraft aufgegeben. Der vierte in der Klage genannte Punkt dreht sich ebenfalls um eine Verschärfung. Konkret geht es um eine kürzlich eingeführte Testpflicht für Geschäftsreisende, die weder geimpft, genesen oder getestet sind.

Erste Klage bereits 2020

Für Stefan Morhard ist es übrigens nicht die erste Klage. Im vergangenen Jahr ist es ihm gelungen, die damals gültige Corona-Sperrstunde um 22 Uhr per Eilantrag zu kippen. Dieses Mal geht er mit Anwalt Sitter einen ähnlichen Weg. Bis die Entscheidung gefallen ist, werden die Servicekräfte im Freien weiter ihre Masken tragen, auch im Außenbereich.

 

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