Mo, 30.08.2021 , 18:49 Uhr

Wo gilt was - Coronamaßnahmen in einzelnen Landkreisen & Städten

Inzidenz über 100:

Die Stadt Schweinfurt hat momentan den siebthöchste Inzidenzwert in ganz Deutschland. Kein Wunder also, dass dort am Sonntag schärfere Coronamaßnahmen in Kraft getreten sind. Weil die Stadt drei Tage in Folge den Wert von 100 überschritten hat, müssen auch die Personen einen Testnachweis erbringen, die an privaten und öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel teilnehmen wollen. Geimpfte und genesene Personen, Kinder bis 6 Jahre und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden, sind vom Testnachweis ausgenommen.

Dabei gilt über 50 :

Die Landkreise Schweinfurt, Miltenberg und die Stadt Würzburg liegen drei Tage oder länger bei einer Inzidenz über 50, deshalb gelten hier folgende Einschränkungen: Es dürfen sich dort nur noch maximal 10 Personen aus drei Haushalten treffen und Gäste der Gastronomie brauchen in geschlossenen Räumen einen Testnachweis. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen und Krankenhausbesuche. Ausgenommen sind auch hier wieder die Geimpfte und Genesene. Diese Maßnahmen gelten übrigens auch für die Stadt Schweinfurt. Und ab Dienstag gelten sie auch für den Landkreis Würzburg.

Dabei gilt über 35:

Die Landkreise Haßberge, Aschaffenburg, Main-Spessart und die Stadt Aschaffenburg liegen seit drei Tagen oder länger bei einer Inzidenz über 35. Das bedeutet, dass für viele Innenräume wie beispielsweise in der Gastronomie, beim Frisör, in Schwimm- und Sporthallen sowie in Fitnessstudios, Krankenhäusern oder Pflegeheimen eine Testpflicht fällig wird. In Hotels muss dann bei der Anreise und zusätzlich zwei Mal pro Woche ein Test gemacht werden.

Das gilt unter 35:

In den Landkreisen Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Kitzingen treten diese Regelungen derzeit noch nicht in Kraft, da sie unter einer Inzidenz von 35 liegen.

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