Sieben Monate nach dem Messerangriff in der Würzburger Innenstadt erhebt die Generalstaatsanwaltschaft München eine Antragsschrift gegen den tatverdächtigen Somalier. Aufgrund der festgestellten Schuldunfähigkeit des 32-Jährigen kommt es in diesem Fall nicht zu einer Anklage, sondern zu einer Antragsschrift. Darin wird der Verdacht des dreifachen Mordes und des elffachen Mordversuches von den Münchner Anklägern geäußert. Anhaltspunkte für ein terroristisches Motiv gebe es jedoch nicht.