Wie viele Menschen leben in Deutschland, wie leben und wie arbeiten sie? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, findet in wenigen Tagen eine Volkszählung statt. Zu Gast im TV Mainfranken Studio war deshalb der Zensusbeauftragte des Landkreises Würzburg Siegfried Wengeler.
Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Den letzten Zensus gab es im Jahr 2011. Laut Europäischer Union soll dieser alle zehn Jahre durchgeführt werden – aufgrund der Corona-Pandemie musste er im vergangenen Jahr jedoch aufgeschoben werden. Stichtag für den Zensus ist nun der 15. Mai 2022 – die eigentliche Befragung startet jedoch am 16. Mai.
Für Bürger, die ein Ankündigungsschreiben zur Teilnahme an der Volkszählung erhalten, ist eines besonders wichtig: die Teilnahme ist verpflichtend.
Nicht jeder muss am Zensus teilnehmen – nur ein Teil der Bevölkerung wird auf Stichprobenbasis befragt. In ganz Bayern müssen circa 2,3 Millionen Personen im Rahmen einer Haushaltebefragung mitmachen. Diese dauert etwa fünf bis zehn Minuten und dient lediglich der Ermittlung der Einwohnerzahl. Die Hälfte der Befragten erhält zudem einen erweiterten Fragebogen. Hier dauert die Befragung etwa 15 Minuten und erfasst zusätzlich den Bildungsgrad und die Berufstätigkeit.
An Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet beim Zensus 2022 eine Vollerhebung statt. Das bedeutet, es werden Daten zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern erhoben. Hier ziehen regelmäßig Menschen ein und wieder aus, weshalb es überdurchschnittlich oft zu Fehlern bei der Registrierung kommt.
In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden erfasst. Neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist deswegen auch die Gebäude- und Wohnungszählung Bestandteil des Zensus. Für diese Befragung werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.