Fr, 13.11.2020 , 16:42 Uhr

Zu früh gefreut - Bayern schlägt mit Sport-Verbot zurück

Die Freude war groß: es hieß: Fitnessstudios dürfen unter Einschränkungen wieder öffnen. Das hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der Klage eines Studio-Betreibers entschieden. Mit dem Beschluss des zweiten Lockdowns waren Einzelsportarten auch indoor größtenteils weiterhin erlaubt, beispielsweise durften Yoga-Studios weiterhin öffnen, Fitnessstudios mussten aber schließen. Nach dem Urteil des VGH ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – die vollständige Schließung der Fitnessstudios war damit gekippt. Aber jetzt ist klar: die Sport-Fans haben sich zu früh gefreut.

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