Die Freude war groß: es hieß: Fitnessstudios dürfen unter Einschränkungen wieder öffnen. Das hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof nach der Klage eines Studio-Betreibers entschieden. Mit dem Beschluss des zweiten Lockdowns waren Einzelsportarten auch indoor größtenteils weiterhin erlaubt, beispielsweise durften Yoga-Studios weiterhin öffnen, Fitnessstudios mussten aber schließen. Nach dem Urteil des VGH ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – die vollständige Schließung der Fitnessstudios war damit gekippt. Aber jetzt ist klar: die Sport-Fans haben sich zu früh gefreut.