Es war ein friedlicher Mittwochmittag, als der Schöntalpark in Aschaffenburg zum Schauplatz eines grausamen Verbrechens wurde. Ein 28-jähriger Mann sticht mit einem Küchenmesser auf Unschuldige ein, tötet ein zweijähriges Kind und einen älteren Mann und verletzt drei weitere Menschen schwer. Zwei Tage später ringen Polizei, Politik und die Stadtgesellschaft weiterhin mit der Frage nach dem Warum.
Auch zwei Tage nach der Bluttat von Aschaffenburg ist die Trauer riesig. Noch immer versammeln sich Menschen im Park. Sie legen Blumen, Kerzen oder Kuscheltiere nieder, halten inne und trauern – es fließen Tränen. Damit die Menschen mit ihren Gefühlen nicht alleine sind, ist die Seelsorge vor Ort und begleitet die trauernden Menschen mit Gesprächsangeboten.
Die schwer verletzte Erzieherin, die sich bei dem Angriff den Arm brach, konnte das Krankenhaus mittlerweile verlassen. Das zweijährige Mädchen und der 72-jährige Mann befinden sich weiterhin in ärztlicher Behandlung, sind aber außer Lebensgefahr. Für sie und die Familien der beiden Verstorbenen gibt es viele Spendenaufrufe – die Polizei warnt aber auch vor gefälschten Aktionen. Sei verweist auf das offizielle Spendenkonto der Stadt Aschaffenburg, das unter www.aschaffenburg.de zu finden ist. Auch Ministerpräsident Markus Söder kündigte finanzielle Unterstützung an:
„Für uns ist wichtig, dass der Opferbeistand da ist. Deswegen werden wir dem Mann, der sein Leben geopfert hat, posthum natürlich die bayerische Rettungsmedaille verleihen. Das macht ihn nicht lebendig, aber ist ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für seine Leistung, auch gegenüber seiner Familie. Und wir werden die bisherigen Bemühungen in Bayern verstärken, Familien zu unterstützen, mit einem eigenen Opferfonds – stärker unterlegt als bislang.“
Auch für den 28-jährigen Afghanen, dem zweifacher Mord, zweifacher versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird, gibt es Neuigkeiten. Er wurde am Donnerstag durch die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Aschaffenburg in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Eine solche Einweisung erfolgt häufig, wenn noch überprüft werden muss, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Der Mann wird in die Klinik in Lohr am Main gebracht. Bislang hat er sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Ein Nachbar berichtet, dass er bereits in Asylunterkunft auffällig war – es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis etwas Schreckliches passiere.
Neueste Recherchen zeigen, der Messerangreifer war nicht nur ausreisepflichtig, er hätte zum Zeitpunkt der Tat auch eine Ersatzhaftstrafe im Gefängnis absitzen sollen. Diese trat er jedoch nicht an. Da zusätzlich dazu ein weiteres Verfahren gegen ihn lief, wurde kein Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Laut Gericht sei es üblich, mehrere Strafen zu einer Gesamtstrafe zusammenzufassen, bevor eine Zwangsvollstreckung erfolge. Die Tat löste bundesweit eine Debatte über den Umgang mit psychisch kranken Straftätern aus. Für Montag ist eine Videokonferenz der Innenminister von Bund und Ländern geplant, bei der auch dieses Thema besprochen werden soll.