Seit vergangener Woche dürfen nur noch Personen den ÖPNV nutzen, die entweder genesen, getestet oder geimpft sind – es gilt also 3G. Von der Regel befreit sind lediglich Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren. Zuständig für die Kontrollen in und um Würzburg ist der Verkehrsverbund Mainfranken (VVM) – gemeinsam mit der Würzburger Polizei fand am Dienstag eine Kontrolle in den Straßenbahnen statt, um die Einhaltung der 3G-Regelung zu überprüfen.
Bei der Kontrollaktion wurden sowohl 3G-Nachweise als auch Fahrscheine überprüft. Zwischen 12:30 Uhr und 16:45 Uhr wurden dabei 12 Fahrgäste ohne 3G-Nachweis angetroffen – sie wurden des Fahrzeugs verwiesen und bei Anwesenheit der Polizei zur Angabe der Personalien aufgefordert. Insgesamt 17 Fahrgäste konnten bei der Kontrolle keinen oder nur einen ungültigen Fahrschein vorweisen.
Grundsätzlich sind im ÖPNV aus personellen und zeitlichen Gründen ausschließlich stichprobenartige Kontrollen der 3G-Regeln vorgesehen, die im Rahmen der Fahrscheinkontrolle und unter Beteiligung der Polizei stattfinden. Busfahrerinnen und Busfahrer selbst sind nicht dafür zuständig, die neuen Regeln umzusetzen. Das wäre schon im Rahmen der Fahrplanzeiten nicht möglich. Auch die Bußgelder in Höhe von 250 Euro je Fall können nur durch Behörden verhängt werden. Vom Hausrecht kann allerdings das Kontrollpersonal Gebrauch machen. Das bedeutet: Kann ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorzeigen, muss er seine Fahrt an der nächsten Haltestelle abbrechen und das Verkehrsmittel verlassen.
Der VVM kündigt schon jetzt weitere stichprobenartige Kontrollen mit der Polizei an.