Mit einem Geständnis hat am Dienstag der Prozess um eine Messerstecherei vor dem Würzburger Schwurgericht begonnen. In einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung übernahm der Angeklagte aus dem asiatischen Raum die „volle strafrechtliche Verantwortung“ für einen Messerstich Richtung Hals eines Landsmanns. Die Staatsanwaltschaft hat die Tat vom 7. Juni 2015 als versuchten Totschlag angeklagt. Der 51-jährige Arbeitslose hatte zuvor auf dem Weindorf so viel getrunken, dass er sich nach eigenen Worten nicht mehr an alle Details der Tat erinnern kann. Mit drei Messern in den Händen und in Begleitung von zwei Landsleuten tauchte er vor der Wohnung des 61-jährigen Opfers auf und stach zu. Wegen der Beleidigung seiner Mutter durch den Geschädigten bei einem Streit am Vortag habe er sich „zutiefst in seiner Familienehre gekränkt gefühlt“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Der Geschädigte hatte Glück und wurde nur oberflächlich am Hals verletzt. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.