Fr., 17.12.2021 , 13:24 Uhr

Mietpreisbremse - In diesen Gemeinden gilt sie ab 2022

In den vergangenen Jahren sind die Mietpreise in ganz Deutschland rasant gestiegen. Bezahlbaren Wohnraum finde – eine große Herausforderung. Um die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Schach zu halten, gibt es die sogenannte Mietpreisbremse. Diese soll verhindern, dass Vermieter die Kosten für eine Wohnung ins Unendliche steigern.

Was ist die Mietpreisbremse?

Bei der Wiedervermietung einer Bestandswohnung darf die Miete unter der Mietpreisbremse höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob der Wohnungsmarkt angespannt ist oder nicht entscheiden die einzelnen Bundesländer. Wie hoch die Vergleichsmiete ist kann dem einfachen oder qualifizierten Mietspiegel vor Ort entnommen werden. Ausnahmen gelten bei Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen.

Neues Geltungsgebiet ab 2022

Erst kürzlich wurde bekannt, dass Bayern die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert. Ab dem 1. Januar 2022 fallen dann sechs Gemeinden aus dem Raum Kitzingen darunter: Abtswind, Albertshofen, Dettelbach, Martinsheim, Rüdenhausen und Wiesenbronn. Die Mietpreisbremse in den Gemeinden des Landkreises Würzburg wird zum Jahreswechsel jedoch aufgehoben. Neben den Gemeinden im LAndkreis Kitzingen fallen dann unterfrankenweit nur noch die Städte Aschaffenburg und Würzburg unter die Mietpreisbremse.

 

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