Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat am gestrigen Donnerstag einstimmig beschlossen, für Verfehlungen des städtischen Jugendamtes ehemalige Heimkinder der „Wickenmayer’schen katholischen Kinderpflege“, die in den 1960er- und 1970er-Jahren Missbrauch und Gewalt erfahren haben, um Verzeihung zu bitten und den Geschädigten Soforthilfen zu zahlen.
Oberbürgermeister Christian Schuchardt und Sozialreferentin Dr. Hülya Düber haben den Beschlussvorschlag eingebracht, nachdem in der Vergangenheit mehrere Personen auf die Stadtverwaltung zugekommen waren, die glaubwürdig von Gewalterfahrungen im Kinderheim berichtet haben. Es geht dabei um die Fälle, in denen die damalige städtische Jugendamtsleitung bekanntgewordene Vorfälle nicht ernst nahm, das Kindeswohl nicht beachtete und die Fürsorgepflicht verletzte.
Oberbürgermeister Christian Schuchardt stellt klar: „Ich glaube den Opfern. Die Erlebnisse, die mir geschildert wurden, sind schrecklich. Oberste Aufgabe des Jugendamts ist Kinderschutz. Wenn Kinder aus ihren Familien genommen werden müssen und zu ihrem eigenen Schutz in Pflegefamilien oder in Kinderheimen unterkommen und dann dort Gewalterfahrungen machen, ist dies eine Tragödie. Diese Kinder waren der Stadt Würzburg anvertraut. Leider ist die Vergangenheit nicht wiedergutzumachen. Die Stadt Würzburg übernimmt aber die moralische Verantwortung als Jugendamt gegenüber den Betroffenen und erkennt deren seelisches und körperliches Leid an.“
Die „Wickenmayer’sche katholische Kinderpflege“, ein Kinderheim im Würzburger Stadtteil Grombühl, besteht seit 1907. Das Kinderheim wurde ermöglicht durch die Einrichtung der Wickenmayer-Stiftung, deren Verwaltung, nicht aber das Betreiben, lange in der Verantwortung der Stadt Würzburg lag. Seit einigen Jahren wird das Heim durch die Bürgerspitalstiftung verwaltet. Die pädagogische Betreuung der Kinder wurde von Beginn an der „Kongregation der Schwestern des Erlösers“ übertragen. Ab 1996 wurde die Einrichtung von der Diakonie übernommen. Die Kinder und Jugendlichen wurden durch das Jugendamt der Stadt Würzburg der „Wickenmayer’schen katholischen Kinderpflege“ maximal bis zu deren Volljährigkeit überstellt. Die Stadt Würzburg hat die Kongregation der Schwestern des Erlösers nun über die städtischen Anerkennungsleistungen als damalige Betreiberin der „Wickenmayer’schen katholischen Kinderpflege“ informiert. Bei den finanziellen Leistungen der Stadt handelt es sich um eine Leistung, die sich auf das Fehlverhalten der Verwaltung bezieht, in Verantwortung für die damaligen Kinder. Es ist nicht als Schmerzensgeld für die tatsächlichen, begangenen Taten zu verstehen. Betroffenen von Gewalterfahrungen in der „Wickenmayer’schen katholischen Kinderpflege“ wird auf Antrag und nach einer Plausibilitätsprüfung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die freiwillige städtische Anerkennungsleistung gezahlt. Betroffene können sich an den Leiter des städtischen Fachbereichs Jugend und Familie (Gunther Kunze, gunther.kunze@stadt.wuerzburg.de, Tel. 09 31/37-23 44) wenden.