Der Buß- und Bettag. Bis 1995 war der sogar noch ein gesetzlicher Feiertag. Das ist aber Geschichte. Zumindest für uns Erwachsene ist es ein ganz normaler Arbeitstag wie jeder andere auch. Aber nicht für die Kinder. Die müssen heute nicht die Schulbank drücken, denn Buß- und Bettag heißt für sie: Schulfrei. Viele Eltern haben aber genau heute das Problem, ihren Arbeitstag mit dem freien Tag ihrer Kinder in Einklang bringen zu müssen. Einige Arbeitgeber aus der Region bieten daher den Eltern an, ihre Kinder am Buß- und Bettag mit auf die Arbeit zu bringen. So zum Beispiel das Landratsamt Haßberge.