Mit gut zwei Promille Alkohol und vermutlich auch Drogen intus hat ein 26-Jähriger am Sonntagabend aus seinem Wohnungsfenster in der Theaterstraße in Würzburg mit einer Softairwaffe auf Fußgänger und Pkw geschossen. Von der Polizei ließ er sich widerstandslos in Gewahrsam nehmen. Die Beamten stellten mehrere Luftdruckpistolen, ein Luftdruckgewehr samt dazu gehörender Munition sicher. Außerdem noch diverse Utensilien, die auf einen Drogenkonsum hindeuten.
Archivfoto: Polizei. Es handelt sich nicht um eine der sichergestellten Waffen
Unabhängig von den Einzelheiten des konkret vorliegenden Falles hat die Polizei erst vergangene Woche vor der Gefahr des Hantierens mit Anscheins- oder Softairwaffen gewarnt. Auch wenn aus diesen „nur“ Kunststoffkugeln mittels Federdruck verschossen werden können, kann das täuschend echte Aussehen Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Die eingesetzten Beamten stehen dann vor demselben Problem: Stehen sie einer echten Waffe gegenüber oder einem Imitat? Wird die Waffe gegen die Polizeibeamten oder andere Personen gerichtet, müssen die Kollegen in der Regel von einer echten Gefahr ausgehen. Die Polizei weist darauf hin, dass zur Abwehr dieser Gefahr jedem Polizeibeamten auch der Einsatz der eigenen Schusswaffe zur Verfügung steht. Eine Option, die nicht rückgängig gemacht werden kann.