Wer sich ab Juni ein neues Lastenrad, S-Pedelec oder einen E-Aufsitzroller gekauft hat, kann anschließend den Kaufvertrag zusammen mit dem Online-Antrag einreichen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 das Sonderförderprogramm beschlossen. Davon profitieren sollen Privathaushalte – bis zum 31.12.2023 ist die Förderung befristet, sofern nicht vorher der Fördertopf ausgeschöpft ist. Das soll die Mobilität auch ohne Auto im Landkreis unterstützen.
„Es ist ganz einfach. Erst kaufen Sie sich ein neues Fahrzeug. Um die Förderung von 300 Euro zu bekommen, reichen Sie anschließend innerhalb von 30 Tagen Ihre Rechnung zusammen mit dem Online-Antrag beim Landratsamt ein.“, erklärt Landrätin Tamara Bischof das Prozedere. Der Fördertopf beträgt 10.000 Euro und wird nach dem Windhundprinzip an Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Kitzingen vergeben. „Wir wollen unsere Bürgerinnen und Bürger unkompliziert unterstützen, um mobil im Landkreis zu sein und das Auto öfter stehen zu lassen“, erläutert die Landrätin die Hintergründe der Sonderförderung.
Ein Kauf vor dem 1. Juni 2023 kann dabei nicht berücksichtigt werden. Auf der Homepage des Landkreises Kitzingen auf der Klima-Seite ist der Zugang zum Online-Antrag zu finden und die Richtilinie für die Förderung veröffentlicht. Dort ist geregelt, was genau alles gefördert wird. So etwa der Neukauf von Lastenrädern mit und ohne elektronische Unterstützung, von S-Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen und von Elektro-Aufsitzroller (keine E-Tretroller). Pro Haushalt kann ein Antrag gestellt werden – zum Antrag sind die Personen berechtigt, die ihren Wohnsitz im Landkreis Kitzingen haben.