Di., 18.11.2025 , 12:32 Uhr

Mordanklage nach Messerangriff in Mellrichstadt - Tatverdächtiger soll aus Mordlust gehandelt haben

Nach dem tödlichen Messerangriff im Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Anklage gegen den 22-jährigen Tatverdächtigen erhoben. Der Mann soll am 1. Juli 2025 eine Kollegin heimtückisch getötet und zwei weitere Kollegen schwer verletzt haben. Laut Gutachten war er zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig. Ihm werden Mord, versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Landgericht Schweinfurt entscheidet nun über die Zulassung der Anklage.

Angriff im Überlandwerk

Am 1. Juli 2025 kam es im Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt zu einem Messerangriff durch einen damals 21-jährigen Mitarbeiter. Die Tat ereignete sich am Arbeitsplatz und löste einen großen Einsatz der Rettungskräfte aus. Eine 59-jährige Mitarbeiterin erlitt mehrere Stichverletzungen im Hals- und Brustbereich und starb noch am Tatort. Zwei Kollegen wurden schwer verletzt, darunter der Vorgesetzte, der der Frau helfen wollte. Ein weiterer Mitarbeiter zog sich eine Verletzung am Oberschenkel zu, als er den Angreifer überwältigte.

Motiv Mordlust

Laut Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte die Taten gestanden. Er berichtete von einem seit längerem bestehenden inneren Drang, einen Menschen töten zu wollen. Dieser Drang habe sich kurz vor der Tat verstärkt. Der Mann gab an, sich „irgendein Opfer“ ausgewählt zu haben und keine persönliche Auseinandersetzung mit der getöteten Kollegin gehabt zu haben. Die weiteren Verletzten habe er nach eigener Aussage nicht beabsichtigt.

Keine psychische Erkrankung

Zunächst wurde der Tatverdächtige in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Ein Gutachten kam jedoch zu dem Schluss, dass keine relevante psychische Erkrankung vorlag. Der Beschuldigte sei voll schuldfähig gewesen und wurde deshalb in Untersuchungshaft überstellt. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat nun Anklage wegen Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das Landgericht Schweinfurt entscheidet als Nächstes über die Zulassung der Anklage.

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