Mi., 09.11.2022 , 10:24 Uhr

Mordfall Simone Strobel – Hauptverhandlung erneut verschoben

Im Fall der 2005 in Australien ermordeten Simone Strobel warten Angehörige und Pressevertreter auf den Beginn der Verhandlungen. Angeklagt ist der damalige Freund der Unterfränkin, Tobias M. Der eigentliche Prozessauftakt rückt aber nun ein weiteres Mal in die Ferne.

Prozess auf Dezember verschoben

Der Prozess im Mordfall der deutschen Backpackerin Simone Strobel zieht sich weiter in die Länge, bevor er überhaupt begonnen hat. Laut dem australischen Medium „City Lismore News“ wurde die Verhandlung um weitere sechs Wochen auf einen Termin im Dezember vertagt.

Bei einer kurzen Anhörung vor Gericht wurde nun bekannt, dass Tobias M. und sein Rechtsvertreter einen Schriftsatz mit der aktuellen Beweislast erhalten haben sollen.

Freilassung auf Kaution

Die Ermittlungen im Mordfall wurden in diesem Jahr noch einmal neu aufgerollt. Nachdem neue Beweise entdeckt worden waren, wurde Tobias M., der damalige Partner von Simone, zum Hauptverdächtigen. Im Juli folgte die Festnahme des heute 42-Jährigen, der mittlerweile in Australien lebt und dort eine Familie gegründet hat. Im August wurde Tobias M. auf Kaution freigelassen.

Gelockerte Kautionsauflagen beantragt

Laut „City Lismore News“ habe der Anwalt von Tobias M. am Amtsgericht von Lismore beantragt, die Kautionsauflagen seines Mandanten zu lockern. Für die Freilassung auf Kaution hatte die Familie von Tobias M. eine beträchtliche Summe gezahlt und die Reisepässe der gesamten Familie abgegeben. Tobias M. müsse sich außerdem dreimal pro Woche bei der Polizei melden.

Der Anwalt wollte nun erreichen, dass die Meldepflicht von dreimal wöchentlich auf zweimal wöchentlich herabgestuft wird. Dieser Antrag wurde laut „City Lismore News“ jedoch abgelehnt.

Staatsanwaltschaft Würzburg wartet immer noch auf Informationen

Die australische Polizei hatte im Juli zudem die Auslieferung zweier Reisebegleiter gefordert. Zu dem Zeitpunkt als Simone verschwand wurde das Pärchen von Tobias Schwester und einem Studienkollegen begleitet. Ihnen warfen die Behörden Beihilfe zum Mord vor.

Da die beiden Mitreisenden jedoch nach dem Vorfall wieder nach Unterfranken zurückgekehrt waren, wäre eine Auslieferung nach Australien nötig gewesen. Da die Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch niemals einen Auslieferungsantrag erhalten hat, brachte sie im September ein Rechtshilfeersuchen nach Australien auf den Weg. Damit soll bezweckt werden, dass die australischen Behörden ihren Ermittlungsstand mit den Würzburger Behörden teilen.

Medienberichten zufolge hat dies aber noch keine Wirkung gezeigt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg soll lediglich eine Eingangsbestätigung erhalten haben.

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