In einem Statement machte die Stadt Aschaffenburg nun die ersten Konsequenzen im Fall der Tierschutzverstöße im Aschaffenburger Schlachthof öffentlich. Die beiden amtlichen Tierärztinnen werden mit sofortiger Wirkung entlassen.
Die Stadt Aschaffenburg sei entsetzt und verurteile in aller Schärfe jegliche Verstöße gegen den Tierschutz wie sie in der gestrigen Sendung des Magazins „FAKT“ gezeigt wurden. Dem Oberbürgermeister Jürgen Herzing, der Stadtverwaltung und dem Stadtrat sei es ein großes Anliegen, die erhobenen Vorwürfe restlos aufzuklären und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft, die den Tatbestand der Tierrechtsverletzung ermittelt und die Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) in Kulmbach, die die von der „SOKO Tierschutz“ gezeigten Vorwürfe analysiert, würden durch die Stadt in jeder Hinsicht unterstützt. Aufgrund der offenkundig gewordenen Defizite bei der Überwachung des Schlachthofes Aschaffenburg trennt sich die Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung von den bei ihr als amtliche Tierärztinnen beschäftigten Personen. In einer Sondersitzung des Stadtrats am Freitag, 28.07.2023, um 13:00 Uhr im großem Sitzungssaal wird der Oberbürgermeister öffentlich über den Schlachthof informieren. Die Sitzung wird live gestreamt und kann unter www.aschaffenburg.de/live-Stream verfolgt werden.
Nach Bekanntwerden der schwerwiegenden Vorwürfen, im Schlachtbetrieb Aschaffenburg habe es tierschutzrechtliche Verstöße gegeben, habe die Betriebsleitung umgehend gehandelt, die Vorwürfe überprüft und Maßnahmen ergriffen. Die betroffenen Mitarbeiter wurden von ihrer bisherigen Tätigkeit entbunden. Ein neues Tierschutz-Konzept wurde aufgestellt. Es umfasst unter anderem eine Intensivierung des Kontrollsystems, erweiterte Video-Überwachung, Auditierungen aller Mitarbeiter und der dazugehörigen Infrastruktur. Der Betrieb kooperiere dabei vollständig transparent und umfänglich mit den zuständigen Behörden. Geschäftsführung und Betriebsleitung seien sich ihrer Verantwortung im sensiblen Bereich der Schlachtung bewusst. Die Betriebsleitung unternehme alles, damit sich solche Vorgänge nicht mehr wiederholen können und baldmöglichst die Arbeit wieder aufgenommen werden kann, auch um die Wertigkeit und Regionalität der landwirtschaftlichen Produktion zu sichern. Dabei gehe aber Gewissenhaftigkeit vor Schnelligkeit.
Die „SOKO Tierschutz“ hat mit einer verdeckten Kamera im Schlachthof gefilmt und diesen Film an die Behörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) und „FAKT“ weitergeleitet. Die Stadt Aschaffenburg habe das Videomaterial nicht erhalten. Die KBLV hat am Dienstag vergangener Woche das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt der Stadt Aschaffenburg telefonisch darüber informiert, dass bei ihr eine Anzeige der „SOKO Tierschutz“ über Verstöße im Schlachthof Aschaffenburg eingegangen sei. Der Schlachthof wurde von der KBLV aufgrund der Auswertung des Bildmaterials vorläufig auf unbestimmte Zeit geschlossen. Polizei und Staatsanwaltschaft werten das zur Verfügung stehende Videomaterial aus. Auf Anfrage der Stadt bei den ermittelnden Behörden wurde mitgeteilt, dass das „SOKO-Material“ rechtlichen Gründen nicht an die Stadt weitergegeben werden kann.
Nach EU-Recht muss sich der Schlachthof grundsätzlich selbst überwachen. Dafür gibt es im Schlachthof einen Tierschutzbeauftragten. Daneben muss bei jeder Schlachtung ein amtlicher Tierarzt anwesend sein. Diese müssen die Tiere von der Anlieferung bis zur Schlachtung stichprobenartig überwachen. Tierrechtsverstöße müssen sie an die KBLV melden. Die Veterinäre des Landratsamts haben mit der Schlachtung nichts zu tun. Das Gebäude des Schlachthofs gehört der Stadt Aschaffenburg und ist verpachtet an die AB Schlachthof GmbH & Co. KG. Diese ist Arbeitgeber der Schlachthof-Mitarbeiter*innen. Die Amtlichen Tierärzt*innen sind dem gegenüber bei der Stadt Aschaffenburg angestellt.