Ende November 2021 wurde die Wohnung des Würzburger Journalisten Thomas Herterich untersucht. Jetzt hat das Landgericht Würzburg festgestellt, dass die Würzburger Polizei rechtswidrig die Wohnung des Journalisten durchsucht hat. Er wurde von der Polizei angewiesen, Bilder des Demonstrationsgeschehens rund um eine „Eltern stehen auf“-Demo herauszugeben. Bei der Demo kam es zu Blockaden aus dem linken Spetrum, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen diese Person aufnahm. Der Journalist Herterich hatte die Szenen dokumentiert.
Daraufhin durchsuchte die Polizei die Wohnung des Journalisten, um an die Aufnahmen, die als Beweismittel dienen sollten, zu kommen. Thomas Herterich wollte hingegen von seinem Zeugnisverweigerungsrecht als Journalist Gebrauch machen und verwies zudem auf Pressefreiheit. Das Amtsgericht hatte Herterich aber eine journalistische Tätigkeit abgesprochen, weil er überwiegend in den sozialen Netzwerken darüber berichtete.
Jetzt gab das Landgericht dem Journalisten Thomas Herterich allerdings Recht: Die Durchsuchung seiner Wohnung war rechtswidrig. Auch redaktionelle Aufbereitungen in den sozialen Medien könne als journalistische Tätigkeit gesehen werden. Die Aufnahmen Herterichs waren demnach von der Pressefreiheit geschützt.