Am vergangenen Donnerstagabend leistete sich ein 22-jähriger Mercedes-Fahrer im Landkreis Miltenberg eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. Nach der Festnahme konnten die Beamten im Wagen des 22-Jährigen auch Drogen sicherstellen.
Nach Polizeiangaben wollten in Kleinwallstadt Beamte am vergangenen Donnerstag gegen 20:50 Uhr einen mit drei Personen besetzten blauen Mercedes kontrollieren. Als der 22-jährige Fahrer des Mercedes dies bemerkte, erhöhte dieser deutlich seine Geschwindigkeit und bog umgehend von der Staatsstraße 2309 in Richtung Dornau ab. Anschließend fuhr er mit seinem Pkw auf dem Fahrradweg in Fahrtrichtung Kleinwallstadt weiter.
Nachdem der 22-Jährige nach Dornau gefahren war, beendete er dort gegen 21:00 Uhr freiwillig seinen Fluchtversuch und konnte ebenso wie sein 21-jähriger Beifahrer vorläufig festgenommen werden. Zu Verletzungen kam es im Rahmen der Verfolgungsfahrt glücklicherweise nicht. Dies insbesondere auch deshalb, da durch die geistesgegenwärtigen Reaktionen mehrerer Verkehrsteilnehmer Kollisionen verhindert werden konnten.
Nach der Festnahme konnten die Polizeibeamten rund 800 Gramm Cannabis sicherstellen. Im Rahmen der nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen konnten zudem weitere Beweismittel wie elektronische Speichermedien, kleine Mengen an Betäubungsmittel, ein Butterfly-Messer und eine Soft-Air-Pistole sichergestellt werden. Wegen mutmaßlicher Drogenbeeinflussung folgte beim Fahrer des Mercedes noch eine Blutentnahme. Sein Führerschein und auch der Mercedes wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft sichergestellt.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg erfolgte am Freitag die Vorführung beim Ermittlungsrichter. Dieser ordnete gegen den 21 Jahre alten Beifahrer die Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an. Er wurde noch am Freitag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen den 22-jährigen dringend tatverdächtigen Fahrer erfolgte unter strengen Auflagen die Außervollzugsetzung des Haftbefehls wegen des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Gegen den 19-jährigen Mitfahrer wurde mangels dringenden Tatverdachts kein Haftbefehl erlassen.