Der Einsatz in Karlburg, an dem am Freitag 19 Hunde sowie Katzen, Vögel und Nager aus einer “katastrophalen Situation” gerettet wurde, soll sich über mehrere Stunden bis weit nach Mitternacht hingezogen haben. Anwohner hätten die Polizei schon häufiger wegen Ruhestörung gerufen. Am Freitag hatten Passantinnen und Passanten die Polizei gerufen, weil die Haustür des Anwesens offen stand und die Hunde über einen längeren Zeitraum hinweg laut bellend im Vorgarten herumliegen.
Weil nicht sicher war, ob der Eigentümerin etwas zugestoßen sei, betraten die Beamten das Haus und holten die Hundestaffel zur Verstärkung. Diese packte schließlich 19 Hunde ein – darunter laut Aussage einer Tierschützerin drei Welpen. Zwei Mitarbeiterinnen des Lohrer Tierheims waren ebenfalls vor Ort. Aus dem Privathaus übernahmen die Tierheime Würzburg und Lohr außerdem fünf Katzen, acht Wellensittiche, zwei Kaninchen, vier Kleinpapageien und einen Hamster. Auch ihr Zustand wird derzeit genauer untersucht. Einige hatten nach Angabe der Tierheimleitung Ohrmilben und starken Durchfall. Da die Halterin die Tiere am Freitag jedoch freiwillig abgegeben habe, können sie aus den Tierheimen auch sofort an neue Besitzer vermittelt werden.
Anwohner äußern den Verdacht, es handele sich um einen Fall von sogenanntem Animal Hoarding, also krankhaftem Tierhorten. Sie hätten nicht beobachtet, dass die Hunde ausgeführt worden wären. Ähnlich äußerten sie sich zu den Katzen. Außer den fünf Katzen, die in Obhut genommen wurden, müsse es noch weitere geben, die als Freigänger ums Haus strichen. Überall würde es nach Katzenkot riechen. Auch Berichte von einem Rechtsstreit um ein Tierhalteverbot gab es im Ort.
„Das Veterinäramt hat alle Fälle, in denen Beanstandungen oder Meldungen, die Hinweise zu einer nicht ordnungsgemäßen Tierhaltung beinhalten, im Blick und überprüft diese. In der Vergangenheit gab es im angesprochenen Fall jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte/Beanstandungen, die eine Wegnahme der Tiere hinreichend begründet hätten. Auch die letzte behördenseitige Begehung brachte keine solchen Erkenntnisse. Der nächste Schritt in solchen Fällen ist die Einleitung der Prüfung eines Verfahrens zum Erlass eines Tierhalteverbots sowie der Prüfung etwaiger tierschutzrechtlicher Verstöße, die bei Vorliegen etwa ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben können.”