Nach der Tötung seines 14-jährigen Mitschülers in Lohr muss sich ein gleichaltriger Schüler bald in Würzburg vor Gericht verantworten. Knapp vier Monate nach dem gewaltsamen Tod hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Verdächtigen erhoben. Darin wird ihm Mordlust und Heimtücke vorgeworfen.
Als wären die bisher bekannten Erkenntnisse zum Tod eines 14-jährigen Schülers in Lohr am Main noch nicht genug, gehen aus der Anklage gegen den Tatverdächtigen neue grauenvolle Details hervor. Am 8. September soll der Beschuldigte auf dem Geländer neben seiner Schule seinem gleichaltrigen Mitschüler von hinten in den Kopf geschossen haben. Dabei soll es aber nicht um Drogengeschäfte oder Schulden gegangen sein, wie man in Lohr vielfach vermutet hatte. Aus der Anklage geht laut Oberstaatsanwalts Dr. Tobias Kostuch hingegen hervor, dass das Motiv die reine Lust am Töten gewesen sein soll.
Offensichtlich hatte der 14-Jährige ein mehr als fragwürdiges Vorbild: den US-Serienmörder Jeffrey Dahmer. Dahmer hatte zwischen 1978 und 1991 insgesamt 17 junge Männer getötet, darunter auch ein 14-Jähriger. Die Geschichte des Killers wurde zuletzt von der Streaming-Plattform Netflix verfilmt und im September 2022 veröffentlicht. Die Serie ist nicht ohne Grund erst ab 18 Jahren freigegeben, denn in Details geht es auch um Leichenschändung und Kannibalismus. Ein psychiatrisches Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, soll nun Auskunft darüber geben, welche Auswirkungen das auf den Heranwachsenden und die Tat gehabt haben könnte. Denn der Lohrer Schüler soll so sehr von dem Serienkiller fasziniert gewesen sein, dass er sich im Freundeskreis und online dessen Namen gegeben, Dahmer zuletzt frappierend ähnlich gesehen und sein Opfer – wie auch sein Vorbild – zu sich gelockt haben soll.
Offenbar waren das Opfer und der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt alleine. Nur der Beschuldigte weiß also, was genau passiert ist. Der Angeklagt sowie seine beiden Verteidigerinnen schweigen bisher allerdings zu den Vorwürfen. Ein Mitschüler hatte damals die Polizei alarmiert, nachdem der mutmaßliche Täter ihn angerufen hatte. Bei diesem Gespräch soll er davon erzählt haben, dass der 14-Jährige schwer verletzt in einem Busch neben der Schule liege und sich nicht mehr bewege. An den Zeugen und andere soll der Angeklagte außerdem die Nachricht verschickt haben: Er habe es „endlich“ geschafft, seinen Mitschüler zu erschießen. Das Landgericht Würzburg muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Die Jugendkammer entscheidet dann über die Eröffnung des Verfahrens, dass voraussichtlich im März oder April startet. Das Verfahren wird aufgrund des jugendlichen Alters des Angeklagten wohl weitestgehend hinter verschlossenen Türen stattfinden. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 14-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft.