Di., 06.05.2025 , 13:15 Uhr

Nach tödlichem Einsturz der Schraudenbachtal-Brücke vor 9 Jahren - Verfahren gegen Statiker eingestellt

In der Nähe von Schweinfurt betonieren Arbeiter 2016 eine Brücke, als das Traggerüst plötzlich nachgibt. Ein Mann stirbt. In einem Prozess zu dem Unglück gibt es nun eine überraschende Entwicklung.

Angeklagter räumte Fehler in der Berechnung ein

Fast neun Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt ist das Verfahren gegen den angeklagten Statiker eingestellt worden. Der 53-Jährige wurde vom Landgericht Schweinfurt zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt. Die Einstellung erfolgte, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben von der Entscheidung unberührt.

Die Prozessbeteiligten hatten sich am ersten Verhandlungstag auf die Einstellung verständigt. Voraussetzung für die Staatsanwaltschaft war allerdings, dass der Angeklagte zugibt, Fehler bei der statischen Berechnung des Brückengerüsts gemacht zu haben – und das tat der Mann daraufhin auch. Zudem erkannte er das Gutachten eines gerichtlich bestellten Bausachverständigen an, der den Einsturz vor allem auf fehlende Berechnungen zurückführt.

Bauarbeiter stürzten in die Tiefe

Der 53-Jährige war der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung in 14 Fällen angeklagt. Der Mann hatte 2015 die Statik der Traggerüstkonstruktion der Brücke berechnet. Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der A 7 nahe Werneck im eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt wurde. Etliche Männer stürzten mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

Erste Urteile 2023

Im Mai 2023 hatte das Landgericht zwei Prüfingenieure zu Haftstrafen verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Ein dritter Mann wurde freigesprochen. Die Vorsitzende Richterin sprach damals von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können. Die Verteidiger hingegen argumentierten immer wieder, die Bauarbeiter hätten das Stahlgerüst anders als in den Plänen aufgebaut und so das Unglück verursacht. Die vorgeschriebene Überwachung des Baus sei ausgeblieben. Die beiden Verurteilten gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof verwarf später die Revision des 61-Jährigen als unbegründet. Die Revision des 51-Jährigen führte dagegen wegen eines Formfehlers zur Aufhebung seiner Verurteilung und zur Zurückverweisung der Sache an eine andere Kammer des Landgerichts. Ein Termin für einen neuerlichen Prozess gegen diesen Prüfingenieur gibt es noch nicht. Das Verfahren gegen den Statiker war damals wegen längerer Erkrankung seiner Verteidigung abgetrennt worden.

Fehler über Fehler

In der von technischen Details gespickten Verhandlung vor zwei Jahren sah der gerichtlich bestellte Baugutachter vor allem Fehler bei der Berechnung der möglichen Traglast des Gerüsts – diese Berechnung sei nämlich gar nicht erfolgt. Nach Aussagen des Gutachters hätte der angeklagte Statiker den Nachweis für die Stabilität der Joche erbringen müssen. Ein Joch ist ein Träger, der die zu tragende Last in das Traggerüst ableitet. Und dieser Mangel fiel den mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieuren laut Anklage auch nicht auf. Sie hätten fahrlässig gehandelt beziehungsweise sich gar nicht mit dem Projekt beschäftigt. Die Gerüstkonstruktion hätte der Betonlast niemals standgehalten, hieß es.

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