Im Prozess um das tödliche Zugunglück zweier Arbeiter im September vorletzten Jahres an einem Gleis zwischen Mainaschaff und Stockstadt im Landkreis Aschaffenburg ist nun ein Urteil gefallen. Vor dem Schöffengericht wurde der 29-Jährige, der am Tag des Unfalls als Sicherheitsaufsichtskraft im Einsatz war, am Aschaffenburger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurden ihm Zahlungen von 2000 Euro für die beiden Familien der Getöteten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, die Tötung der beiden Männer fahrlässig in Kauf genommen zu haben. Die Rede war von Gleichgültigkeit und Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht. Der Verurteilte gestand, seinen Posten an jenem Morgen des 1. Septembers 2020 verlassen zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm darüber hinaus vor, mit seinem Handy beschäftigt gewesen zu sein, anstatt für Sicherheit zu sorgen und die Arbeiter vor dem herannahenden Zug zu warnen. Der Verteidiger des 29-Jährigen räumte ein, dass sein Mandant an jenem Tag nicht richtig bei der Sache gewesen sei, weil er Ärger mit seiner Freundin gehabt habe. Diese Unaufmerksamkeit kostete schließlich einen 22-Jährigen und einen 34 Jahre alten Mann das Leben. Laut eigener Aussage befindet sich der Verurteilte seit dem Vorfall in psychologischer Behandlung. Er entschuldigte sich erstmals für das, was geschehen war.
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