Mi., 02.07.2025 , 15:14 Uhr

Nach Tötung zweier Schwestern in Alzenau - Tatverdächtiger Ehemann in U-Haft

Nach dem gewaltsamen Tod zweier Schwestern in Alzenau am Untermain hat die Obduktion bestätigt, dass beide Frauen erhebliche Gewalteinwirkungen erlitten. Als möglicher Täter gilt der getrennt lebende Ehemann einer der Frauen. Gegen ihn wurde inzwischen Haftbefehl wegen Totschlags erlassen – ob der Verdacht auf Mord erweitert wird, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.

Obduktion ergibt Stich- und Schnittverletzungen

Laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurden bei beiden Opfern – einer 64-jährigen Frau und ihrer 69-jährigen Schwester – Stich- und Schnittverletzungen festgestellt. Zwei scharfkantige Gegenstände könnten als Tatwaffen in Frage kommen. Welche Waffen genau verwendet wurden, wird derzeit noch untersucht.

Verdächtiger nach Selbstverletzung in U-Haft

Der 66-jährige Tatverdächtige soll sich nach der Tat selbst mit einem Messer verletzt haben. Er wurde zunächst im Krankenhaus behandelt und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt verlegt. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um eine vorsätzliche Tötungstat handelt.

Bedrohung und Gewalt bereits im März

Bereits im März 2024 war der Mann polizeilich auffällig geworden: Er habe seine Ehefrau beleidigt, bedroht und verletzt, so die Ermittler. Ob darüber hinaus ein Stalking-Verhalten vorlag, werde derzeit geprüft. Es habe in der Vergangenheit außerdem eine Gefährderansprache durch die Polizei gegeben. Die Frau war im Rahmen häuslicher Gewalt bereits beraten worden.

Zeugen alarmierten Polizei

Die Tat ereignete sich am Abend des 26. Juni in einem Wohnhaus in Alzenau, nahe der Grenze zu Hessen. Der Verdächtige lebte nicht in dem Haus. Zeugen hatten gegen 19:20 Uhr die Polizei alarmiert, nachdem sie einen Streit gehört hatten. Einsatzkräfte aus Bayern und Hessen rückten aus und fanden die beiden Frauen tot im Haus vor. Der Tatverdächtige wurde schwer verletzt am Tatort angetroffen. Der Mann sowie die beiden getöteten Frauen sind deutsche Staatsangehörige. Angaben zur Tat hat der Verdächtige bislang nicht gemacht.

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