Mo, 26.10.2015 , 16:14 Uhr

Nach Verdacht der sexuellen Nötigung - Tatverdächtige auf freiem Fuß

KITZINGEN. Nachdem am 13. Oktober gegen zwei Männer im Alter 38 und 52 Jahren wegen des dringenden Tatverdachts der sexuellen Nötigung die Untersuchungshaft angeordnet worden war, laufen die Ermittlungen der Kripo Würzburg und der Staatsanwaltschaft Würzburg weiter auf Hochtouren. Der ältere Beschuldigte erreichte mit einer Beschwerde bereits frühzeitig seine Entlassung aus der Untersuchungshaft. Der 38-Jährige wird aller Voraussicht nach ebenso auf freien Fuß gesetzt.

Wie bereits berichtet, wurden am Dienstag, den 13. Oktober, zwei Männer wegen des seinerzeit zu bejahenden dringenden Verdachts der sexuellen Nötigung in Untersuchungshaft genommen, weil sie sich in einer Asylbewerberunterkunft in Kitzingen jeweils unabhängig voneinander derselben Geschädigten in strafbarer Weise genähert haben sollen. Im Zuge der von der Kriminalpolizei Würzburg mit Hochdruck geführten weiteren Ermittlungen wurden der Staatsanwaltschaft Ende letzter Woche umfangreiche Vernehmungen vorgelegt. Die tatsächliche und rechtliche Überprüfung dieser Ergebnisse hat die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss geführt, dass der gegenwärtige Ermittlungsstand jedenfalls die Annahme eines „dringenden“ Tatverdachts nicht mehr trägt und somit eine gesetzliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Haftbefehle weggefallen ist.

Ihrer Verpflichtung zur Objektivität und gegenüber dem Gesetz folgend hat die Staatsanwaltschaft Würzburg mit Erklärungen vom 26.10.2015 daher eine von ihr eingelegte Beschwerde gegen die zwischenzeitliche Aufhebung des Haftbefehls gegen den älteren Beschuldigten zurückgenommen und gleichzeitig auch die Aufhebung des Haftbefehls gegen den jüngeren Beschuldigten beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Würzburg beantragt. Damit bleibt der auf seine Beschwerde bereits entlassene ältere Beschuldigte auf freiem Fuß. Die Freilassung des jüngeren Beschuldigten wird noch für den Lauf des heutigen Montags erwartet.

 

Die Ermittlungen werden unberührt von der Aufhebung der Haftbefehle fortgesetzt.

 

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