Mi., 13.10.2021 , 11:02 Uhr

Neue Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts – Ende der Zettelwirtschaft, verschärfte Testpflicht und Go für Weihnachtsmärkte?

Erleichterungen für Gastronomie, Kunst- und Kultureinrichtungen

Ab kommendem Freitag hat die Zettelwirtschaft, die seit Beginn der Pandemie an Besuche in der Gastronomie sowie in Kunst- und Kultureinrichtungen geknüpft waren, ein Ende. Das hat das bayerische Kabinett auf einer Sitzung am Dienstag in München beschlossen. Begründet wird dieser Schritt von Gesundheitsminister Klaus Holetschek damit, dass die Kontakterfassung nicht mehr sinnvoll sei und den Gesundheitsämtern keinen Mehrwert mehr biete. Ausgenommen von der „Entbürokratisierung“ werden nach Angaben des Staatskanzleiministers Florian Herrmann geschlossene Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern, Clubs, Diskos und Bars, körpernahe Dienstleistungen und Gemeinschaftsunterkünfte etwa in Jugendherbergen oder Berghütten.

Verschärfte Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in bestimmten Bereichen

Ungeimpfte Beschäftigte müssen sich ab dem 19. Oktober auf verschärfte Testpflichten einstellen. Überall dort, wo 3G-, 3G+- oder 2G-Zugangsregeln gelten müssen dann auch ungeimpfte Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche mit Kundenkontakt mindestens 2 mal pro Woche einen negativen Testnachweis vorlegen.

Grünes Licht für Weihnachtsmärkte?

Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger preschte in der Sitzung am Dienstag mit einer frohen Botschaft für alle Weihnachts-Fans vor: Er verkündete, dass heuer wieder „ganz ordentliche Weihnachtsmärkte“ möglich seien. Er wolle erreichen, dass diese ohne 3G-Zugangsbeschränkungen auskommen. Andernfalls müsse man nämlich die Märkte einzäunen, um die Besucher kontrollieren zu können, was für viele Märkte das Aus bedeuten könnte. Nicht ganz so euphorisch äußerte sich hierzu der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Sein Kommentar lautete „Schaun mer mal“.

Eventuell Rückerstattung von Bußgeldern aus erstem Lockdown

Nachdem der bayerische Verwaltungsgerichtshof die Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 für rechtswidrig erklärt hatte, hat der Freistaat Revision eingelegt. Sollte diese keinen Erfolg haben, will man die im ersten Lockdown wegen Verstoßes gegen das damals geltende Ausgehverbot verhängten Bußgelder zurückerstatten. Andernfalls bleibt es laut Herrmann bei den Bußgeldern.

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