Schwarz ist das neue Grün: Ab dem 1. März 2023 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Fahrzeugbesitzer von Kleinkrafträdern wie Mopeds und Roller sind verpflichtet, ihre Kennzeichen auszutauschen.
Ab dem 1. März 2023 sind die grünen Versicherungskennzeichen nicht mehr gültig. Zukünftig dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit einem schwarzen Kennzeichen genutzt werden. Wenn man ohne ein gültiges Kennzeichen fährt, bedeutet das, dass man ohne Versicherungsschutz unterwegs ist. Im Falle eines Unfalls ist der Fahrer oder die Fahrerin selbst dafür verantwortlich, den gesamten Schaden zu tragen. Darüber hinaus ist das Fahren mit einem nicht versicherten Fahrzeug illegal und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Das Gesetz sieht hierbei eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder alternativ eine Geldstrafe vor.
Fahrzeuge, die ein klassisches Versicherungskennzeichen mit den Abmessungen 13,0 x 10,1 cm benötigen, sind:
Fahrzeuge, die eine Versicherungsplakette mit den Abmessungen 6,7 x 5,5 cm benötigen, sind:
-> Elektro-Kleinstfahrzeuge, wie beispielsweise E-Scooter oder Segways, erhalten keine Blechkennzeichen, sondern eine kleinere, selbstklebende Versicherungsplakette. Die Gültigkeit dieser Plakette erstreckt sich vom 1. März bis zum Ende des darauffolgenden Februars und hat die gleiche Farbe wie Mofa-Kennzeichen.
Zweiradfahrer können neue Versicherungskennzeichen entweder direkt bei Kfz-Versicherern oder bei Versicherungsvermittlern erwerben. Einige Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, das Kennzeichen online zu beantragen.
Fahrzeughalter, die mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen unterwegs sind und dabei einen Unfall verursachen, müssen sämtliche Schäden einschließlich möglicher Schadensersatzforderungen der Geschädigten aus eigener Tasche begleichen. Diese können im schlimmsten Fall mehrere Millionen Euro betragen. Ein gültiges Kennzeichen ist die Voraussetzung für den Versicherungsschutz, welches immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.
Mofas, Mopeds und E-Scooter dürfen nur mit einer Betriebserlaubnis sowie einem gültigen Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.