Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, der gilt anschließend als genesen. Dieser Genesenenstatus ermöglicht den Zugang zu 2G-Bereichen sowie zu 2G+-Bereichen (mit zusätzlichem Schnelltest) – der Nachweis erfolgt mit dem positiven Ergebnis eines PCR-Tests. Bisherige Voraussetzung: der PCR-Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens 180 Tage alt sein. Damit galt der Genesenenstatus bislang für ein halbes Jahr – nun wurde er verkürzt und gilt nur noch für drei Monate: Heißt: das Datum des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) begründet diese Anpassung mit der Verbreitung der Variante Omikron. So geht das RKI davon aus, „dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“.
Zum Vergleich: in unserem Nachbarland Österreich gelten Personen nach einer Corona-Infektion weiterhin für sechs Monate als genesen. In der Schweiz behält der Genesenenstatus sogar für ganze zwölf Monate seine Gültigkeit.