Di, 11.05.2021 , 17:48 Uhr

Öffnung der Außengastronomie - Das gilt es zu beachten

Öffnungen der Außengastronomie, in der Kultur und im Sportbereich – diese Lockerungen gelten seit Montag für die Landkreise Würzburg und Kitzingen, ab morgen gelten sie auch für den Landkreis Main-Spessart und die Stadt Würzburg. Grundlage dafür sind stabile Inzidenzen unter 100. Die Voraussetzungen für den Besuch der Außengastronomie sind ein negativer Schnelltest und eine Terminbuchung vorab. Sitzt man nur mit Personen des eigenen Hausstands am Tisch, dann entfällt die Testpflicht. Theater-, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen ebenfalls mit einem negativen Testergebnis besucht werden. Auch Kontaktsport unter freiem Himmel und kontaktfreier Sport im Innenbereich sind wieder erlaubt – hier gilt ebenfalls eine Testpflicht.

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