Auf der Website „DrAnsay.com“ konnten Nutzer kostenlos, schnell und unkompliziert ein negatives Testergebnis anfordern, das sie beim Arbeitgeber oder im ÖPNV vorzeigen. Nach Ansicht des Betreibers der Seite ist dieses Vorgehen legal. Schließlich – so steht es im Kleingedruckten – gelte dieser Testnachweis nur in Verbindung mit Lichtbildausweis und einer aktuellen Testkassette mit zwei Fotos vor und nach der Testung.
Die Würzburger Verwaltungsjuristin Sabrina Hundegger sieht dagegen in dem Online-Test keinen gültigen 3G-Nachweis, weil die Durchführung des Selbsttests überwacht werden müsse. Diese Überwachung sei bei einem Onlinezertifikat über Video-Call oder Fragebogen nicht sichergestellt. Ein Arbeitgeber würde sich sogar der Gefahr eines Bußgeldes von bis zu 5.000 Euro aussetzen, wenn er den Online-Test anerkennen würde, so die Juristin. Das Bayerische Gesundheitsministerium sieht das ähnlich. Außerdem hat der Wirtschaftsverband zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs angekündigt, beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen „DrAnsay“ einzureichen. Damit solle dem Startup sowohl die Werbung für die Testzertifikate als auch deren Ausgabe untersagt werden.