Fr., 15.07.2016 , 17:42 Uhr

Ortsumfahrung Gemünden im vordringlichen Bedarf!

Die Ortsumfahrung Gemünden im Verlauf der B26 wurde im neuen Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bereich eingestuft. Das liegt aktuell im überarbeiteten Referentenentwurf vor. Diese Vorlage sieht Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf für die Region vor. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen, aber Gemünden geht mit überaus guten Voraussetzungen in das weitere Verfahren. Auch für die Ortsumgehung Giebelstadt-Euerhausen (B19) sieht der überarbeitete Entwurf eine Aufwertung vor. Sie soll für den neuen Bundesverkehrswegeplan ebenfalls in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden. Der Ausbau der B26 im Abschnitt Aschaffenburg – B469 und die B26n im Abschnitt A7 – Karlstadt sollen im vordringlichen Bedarf, der höchsten Dringlichkeitsstufe, bleiben. Der weitere Verlauf der B26n von Karlstadt zur A3 ist auch im neuen Entwurf für den weiteren Bedarf mit Planungsrecht vorgesehen, nun aber mit dem Zubringer Lohr, der im alten Entwurf noch fehlte.

B26 Bundesverkehrswegeplan Gemünden vordringlicher Bedarf

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