Eine Altenpflegerin aus Volkach muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Grund für die Inhaftierung ist, dass sie zwei Seniorinnen unerlaubt Insulin gespritzt hat.
Bereits 2021 ist am Landgericht Würzburg im Prozess gegen die Altenpflegerin das Urteil gefallen: Zwei Jahre und zehn Monate Haft wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung. Der Grund: Die Frau hatte unerlaubt an zwei Patientinnen Insulin verabreicht. Gegen das Urteil wurde sowohl vom Verteidiger als auch von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Somit musste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Am Montag teilte der BGH mit, dass die obersten deutschen Richter in dem Urteil keinen Rechtsfehler sahen und somit ist die Verurteilung rechtskräftig.
Die Pflegerin begann die Tat mit dem Motiv sich selbst zu Entlasten. Sie wollte das ihre Patientinnen ins Krankenhaus eingeliefert werden, da sie mit ihrer Arbeit überfordert und gestresst war. Dafür hatte die 49-Jährige den beiden Demenzen Frauen (81 und 85 Jahre) unerlaubt Insulin verabreicht. Dabei war die Frau garnicht berechtigt Medikamente oder Spritzen zu geben. Die älteren Frauen kamen in einem lebensbedrohlichem Zustand in Krankenhäuser und überlebten nur knapp. Jetzt sind sie wieder zurück im Altenheim.