Im November 2020 wurden zwei Bewohnerinnen eines Seniorenheimes in lebensbedrohlichem Zustand in eine Klinik eingeliefert. Grund dafür war die Verabreichung von nicht gerechtfertigten Insulinspritzen durch eine Pflegerin. Die beiden Damen haben den Vorfall glücklicherweise überlebt. Seit Anfang November 2021 steht nun die 49-jährige Pflegekraft wegen Mordverdachtes vor Gericht.
Beim Prozessauftakt gegen die angeklagte Altenpflegerin hatte diese zunächst zur Tat geschwiegen. Stattdessen berichtete sie über ihren schlechten Zustand zum Tatzeitpunkt aufgrund einer schweren Erkrankung. Laut einer Gutachterin wäre die Angeklagte nach ihrer Krankheit sowohl physisch als auch psychisch in einer schlechten Verfassung gewesen.
Ein neuer Beweisgegenstand in den Verhandlungen ist ein eineinhalbstündiges Video einer polizeilichen Vernehmung. Darin wiederholte die 49-jährige Angeklagte immer wieder die beiden Sätze „Es tut mir leid“ und „Ich wollte das nicht“. Sie berichtete des Weiteren von einer hohen Arbeitsbelastung in ihrem Beruf und von Personalmangel.
Die Pflegerin beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass sie die beiden Seniorinnen mit den Insulinspritzen hätte töten können. Ihr Ziel sei es gewesen, eine medizinische Untersuchung der demenzkranken Damen zu erreichen.