Im Dezember 2021 hat ein Anwohner einer Asylunterkunft in Kitzingen seinen Zimmergenossen im Schlaf erschlagen. Heute fällte das Landgericht Würzburg ein Urteil.
Medienberichten zufolge fiel noch am Mittwoch das Urteil im Prozess um den Mord in einer Kitzinger Asylunterkunft. Demnach soll das Landgericht Würzburg entschieden haben, dass der 38-jährige Angeklagte dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Der Geflüchtete soll zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie gelitten haben und daher schuldunfähig gewesen sein.
Im Dezember letzten Jahres soll der Angeklagte seinen schlafenden Mitbewohner mit Ziegelsteinen erschlagen haben. Daraufhin machte sich der 38-Jährige auf den Weg nach Schweden. In Kiel wandte er sich dann an die Bundespolizei und gestand den Mord.
Im Rahmen der Verhandlung wurde bekannt, dass der getötete 27-Jährige Angst davor hatte, von seinem Mitbewohner ermordet zu werden. Zwischen den beiden Männer soll es schon länger Probleme gegeben haben, von denen auch die Heimleitung der Unterkunft gewusst haben soll. Der 38-Jährige soll außerdem bereits im Mai 2021 zeitweise in einer Psychiatrie gewesen sein. Dort wurde er aber entlassen, da es keine Anhaltspunkte für eine Fremd- oder Eigengefährdung gegeben habe, heiß es in einem Medienbericht. Auch zwei Monate vor der Tat kam ein weiteres Gutachten zu dieser Erkenntnis.