Im Dezember 2021 ging ein Mann in Marktbreit im Landkreis Kitzingen zuerst auf seine Frau und später auf ihren neuen Partner los. Wegen versuchten Totschlags an seiner Frau und gefährlicher Körperverletzung an ihrem Partner muss sich der Täter ab diesem Freitag, 7. Oktober, vor dem Würzburger Landgericht verantworten. Als die 36-jährige Frau drei Tage vor Weihnachten ihre Kinder über Weihnachten zu sich holen wollte, eskalierte ein Streit. Der Angeklagte soll seine Frau gewürgt und ihren Kopf gegen die Hauswand geschlagen haben, bevor er sie zur Tür hinaus zwang. Dabei soll er ihr gedroht haben, sie zu töten. Eine Schwester des Täters rettete das 36-jährige Opfer schließlich vor weiteren Übergriffen.
Das Paar lebte bereits seit mehr als zwei Jahren getrennt. Doch der Vater zweier minderjähriger Söhne wollte nicht akzeptieren, dass seine Ehefrau einen neuen Partner hatte. Als die Frau später anrief, um sich nach ihren Kindern zu erkundigen, soll der Ehemann erneut gewütet haben. Er drohte, sie umzubringen und lieber 30 Jahre ins Gefängnis zu gehen, als ihren neuen Partner zu akzeptieren. Die Frau wartete bis der Mann das Haus verlassen hatte und holt ihre Kinder zu sich. Gegen 1 Uhr in der Nacht soll der Mann dann die Balkontür seiner Frau eingetreten haben und sich so Zutritt verschafft haben. Er habe sie dabei mit einem Messer bedroht. Der Frau gelang es, sich im Schlafzimmer in Sicherheit zu bringen und die Polizei zu rufen. Als der Mann das Messer eingesteckt hatte, kam die Frau aus dem Schlafzimmer. Daraufhin soll er sie so lange gewürgt haben, bis sie fast besinnungslos zu Boden ging. Der Oberstaatsanwalt sieht durch die Misshandlungen bewiesen, dass der Angeklagte ihren Tod zumindest billigend in Kauf nahm.
Doch damit nicht genug. Als der neue Partner der Frau zur Hilfe kam, rangen beide Männer miteinander und schlugen aufeinander ein. Dabei stolperten sie wohl und stürzten vom Obergeschoss hinunter. Dabei schlug sich der Freund der Frau den Kopf so hart auf den Steinfliesen auf, dass er lebensgefährliche Verletzungen erlitten habe. In der Anklage ist von einem Schädelbasisbruch die Rede, unter deren Folgen das Opfer noch immer leidet. Nun muss sich der Ehemann wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verantworten.