Der Lizenzligaausschuss der Beko Basketball Bundesliga (Beko BBL) unter dem Vorsitz von Dr. Thomas Braumann hat den s.Oliver Baskets wegen Verstoßes gegen § 14, des Lizenzstatuts zwei positive Wertungspunkte abgezogen. Somit nehmen die s.Oliver Baskets mit 2:18 Punkten den 18. Tabellenplatz ein.
Darüber hinaus belegte der Lizenzligaausschuss den Klub, der es versäumt hatte, die Liga über gravierende Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse rechtzeitig in Kenntnis zu setzen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro. Die Fortführung des Spielbetriebs mindestens bis zum Ende der Saison 2013/2014 sieht der Lizenzligaausschuss als gegeben an. Der Entscheidung vorausgegangen war die Prüfung der von den s.Oliver Baskets zum 29. November dieses Jahres eingereichten Unterlagen durch den Gutachter- und den Lizenzligaausschuss.
„Als Fairplay-Organisation haben wir eine große Verpflichtung gegenüber allen Teilnehmern am Wettbewerb. Der Schutz des fairen und gemeinsam verabredeten Miteinanders ist ein sehr hohes Gut – insbesondere, wenn sich die Kennziffern mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gravierend negativ verändern. Insofern war die Entscheidung Punktabzug in Verbindung mit einer erheblichen Geldstrafe unumgänglich“, sagte Dr. Thomas Braumann. Zugleich zeigte sich der Lizenzligaausschuss-Vorsitzende optimistisch, dass die s.Oliver Baskets den notwendigen Konsolidierungskurs erfolgreich gestalten. „Das ist sicherlich keine einfache Aufgabe und bedarf der permanenten Überprüfung und Unterstützung. Anhand der eingereichten Unterlagen ergibt sich indes ein schlüssiges Bild, wie die Saison, unter Einhaltung der wirtschaftlichen Disziplin, solide zu Ende gebracht werden kann.“
§§ 13 und 14 des Lizenzstatuts besagen, „dass der Antragsteller (…) wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber seinen Angaben im Antrag auf Erteilung der Lizenz dem Lizenzligaausschuss und dem Gutachterausschuss unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen hat“. Der Lizenzligaausschuss kann gemäß § 14 eine außerordentliche Prüfung vornehmen lassen. Verstöße sind gemäß Punkt 1.14 des Strafenkatalogs entweder mit einer Geldstrafe (zwischen 5.000 und 50.000 Euro) und/oder der Aberkennung von bis zu sechs Wertungspunkten (§ 16, Absatz 1 Spielordnung“) zu ahnden.