Die Regierung von Unterfranken hat den Kommunen für ihre Feuerwehren im Jahr 2014 für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten und den Bau von Feuerwehrgerätehäusern Zuschüsse in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro auszahlen können. Die staatliche Förderung erfolgte aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr.
Weitere 1,4 Millionen Euro wurden als Verpflichtungsermächtigungen bewilligt, die nach Bereitstellung entsprechender Mittel durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr voraussichtlich im Jahr 2015 ausgezahlt werden können.
Damit leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes.