Erst hat er seinen knapp 3 Monate alten Sohn so heftig geschüttelt, dass der Säugling fast gestorben wäre, dann hat sich ein Zeitsoldat aus Veitshöchheim selbst wegen Kindesmisshandlung bei der Polizei angezeigt. Jetzt wurde der 28-Jährige vom Würzburger Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt.
Der Fachbegriff für die Misshandlung schreiender Säuglinge lautet „Schütteltrauma“ oder „Shaken Baby Syndrome“. Zwei Drittel der so misshandelten Kleinkinder sterben an den Folgen, erläuterte Rechtsmedizinerin Sabine Peppert im Prozess vor der 1. Strafkammer. So gesehen hatte der Sohn des Angeklagten Glück im Unglück: Seine Eltern brachten ihn rechtzeitig ins Krankenhaus. Der Säugling musste sofort operiert werden, um Einblutungen im Gehirn zu entfernen. Dabei fanden die Ärzte auch einige ältere Blutgerinnsel.
Ohne die Operation hätte das Kind nicht überlebt“, betonte Peppert. Auch die Rechtsmedizinerin fand Hinweise darauf, dass der Junge bei mindestens zwei Gelegenheiten heftig geschüttelt wurde. Der Angeklagte ging am nächsten Tag zur Polizei, zeigte sich selbst wegen Kindesmisshandlung an und kam damit den Ärzten zuvor.
In den Tagen und Wochen vor der Tat war der 28-Jährige frustriert – nach einer Umstrukturierung bei der Bundeswehr gab es für ihn keine sinnvolle Beschäftigung mehr. „Ich habe mich öfter gefragt, wofür ich morgens aufstehe“, sagte er. Als sein kleiner Sohn nachts stundenlang schrie und sich durch nichts beruhigen ließ, „war ich angespannt und auch verärgert“, gab er zu: „Ich wollte ihn aber niemals verletzen.“
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus kam der Säugling in eine Pflegefamilie. Erst ein gutes Jahr später, nach einem Trainingsprogramm und einer Psychotherapie für den Angeklagten, bekamen die Eltern ihren Sohn zurück. Der Junge hat die Misshandlung bisher gut überstanden, das muss aber nicht so bleiben: „Die Spätfolgen sind nicht abzusehen. Gesunde Kinder sind nach einem Schütteltrauma eine Seltenheit“, sagte die Rechtsmedizinerin.
Der Angeklagte und sein Verteidiger haben angekündigt, dass sie das Urteil akzeptieren werden. Als Bewährungsauflage muss der 28-Jährige seine Therapie fortsetzen und 2.400 Euro an den Kinderschutzbund bezahlen.